§ 1
Geltungsbereich & Abwehrklausel
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3
Eigentumsvorbehalt
§ 4
Fälligkeit
§ 5
Gewährleistung
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 6
Haftungsausschluss
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 7
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
§ 8
Aufrechnung
§ 9
Rechtswahl & Gerichtsstand
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 10
Salvatorische Klausel
Forum
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Registrierung, Teilnahme, Mitgliedschaft in der Community
(2) Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft.
(3) Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 3
Leistungen des Anbieters
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.
§ 4
Haftungsausschluss
(2) Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 5
Pflichten des Nutzers
- deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
- die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
- die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
- die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben,
- die Werbung enthalten.
(2) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten.
(4) Der Anbieter hat gegen den Nutzer einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters zu tragen.
§ 6
Übertragung von Nutzungsrechten
(2) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.
§ 7
Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Nutzers unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Der Anbieter ist nach Beendigung der Mitglieschaft berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Nutzers auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.
§ 8
Änderung oder Einstellung des Angebots
(2) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Im Falle der Beendigung seines Dienstes ist der Anbieter berechtigt aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Inhalte zu löschen.
§ 9
Rechtswahl